Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII richtet sich an Familien/Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden, die durch eine hohe Problembelastung oder Krisensituation gekennzeichnet sind. Im Fokus stehen Familien, deren Selbsthilfepotential in Teilbereichen erschöpft ist und die dahingehend unterstützt werden sollen, dieses Potential wieder zu entfachen und die eigenen Ressourcen auszuschöpfen. Schlussfolgernd richtet sich die Hilfe an Familien,:

  • die durch andere Hilfsformen nicht erreicht werden können
  • denen es schwer fällt, ihre Probleme eigenständig lösen zu können
  • in denen die umfassende Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nicht oder nicht vollständig
  • gewährleistet werden kann
  • die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags im Zusammenhang mit den Kindern benötigen
  • die Probleme mit sich und ihrem Umfeld haben
  • in denen Grundressourcen zur Problembewältigung vorhanden sind
  • die zur Mitarbeit bereit sind und sich Unterstützung wünschenwährleistet werden kann
  • die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags im Zusammenhang mit den Kindern benötigen
  • die Probleme mit sich und ihrem Umfeld haben
  • in denen Grundressourcen zur Problembewältigung vorhanden sind
  •  die zur Mitarbeit bereit sind und sich Unterstützung wünschen

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